ZUSCHUSSMÖGLICHKEITEN (bei Ferienlager)

Regionale öffentliche Förderung

Verschiedene Bundesländer, Kommunen und Landkreise fördern den Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen in Ferienlagern und Ferienfreizeiten. Die Förderung beschränkt sich dann auf Einwohner des jeweiligen Bundeslandes, Landkreises oder der jeweiligen Stadt.

Diese Förderung kann einerseits an die Träger/gemeinnützigen Vereine/Anbieter ausgereicht werden. Somit entstehen für Teilnehmer mit Wohnhaft im Fördergebiet niedrigere Teilnehmerpreise.

Auch kann aber die Teilnahme an einem Ferienlager personenbezogen gefördert werden. Somit werden dann Teilnahmepreise für bestimmte Personen gemindert.

Da die Gebietskörperschaften jeweils eigenständig sind, gibt es hier Unterschiede von Region zu Region in der Förderung generell oder auch in der Förderhöhe. Ein Anruf in Ihrem zuständigen Jugendamt mit der Nachfrage zu evtl. Förderung zur Teilnahme an Ferienlagern/FerienCamps/Ferienfreizeiten kann daher nicht schaden.

Bildungs- und Teilhabepaket - BuT

Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen - bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Kita, Hort und Schule, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Das Bildungspaket der Bundesregierung unterstützt gezielt 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche, deren Eltern nach dem SGBII leistungsberechtigt sind (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Leistungen nach § 2 AsylbLG, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, und eröffnet ihnen so bessere Lebens- und Entwicklungschancen. Auch wer Leistungen nach § 3 AsylbLG bekommt, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben.

Kinder von Eltern, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben dabei auch einen Unterstützungsanspruch zur Teilnahme an Ferienfreizeiten (Leistungsbereich: Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben)

Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständigen Landkreise und Stadtverwaltungen, an das Sozial- oder Jugendamt  bzw. Jobcenter.

Wichtig: Der Antrag sollte unbedingt vor Vertragsunterzeichnung und Reise eingereicht werden. Dem Antrag sind in der Regel beizulegen eine Reisebeschreibung (Datum, Ziel, Inhalte) sowie Informationen zum Veranstalter (Name, Anschrift, Vereins-Registerauszug, Nachweis der Gemeinnützigkeit o.ä.)

Weitere Hinweise finden Sie hier:

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Die Links zu den jeweils zuständigen regionalen Ämtern in Sachsen stellt unser Landesverband KiEZ Sachsen zur Verfügung.