Information zum Schutz des Kindeswohls in unserem KiEZ

Das Wohl und der Schutz von Kindern sind das Leitmotiv unserer Arbeit. Deshalb respektieren wir  das Recht von Kindern und Jugendlichen auf körperliche Unversehrtheit und  setzen uns aktiv und präventiv für den Schutz des Kindeswohls ein.
(Auszug aus dem Leitbild unseres Landesverband KiEZ Sachsen)

Seit April 2020 ist für alle Kinder- und Jugenderholungzentren in Sachsen ein gemeinsames Konzept zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Kindeswohlgefährdung in Kraft. Somit verpflichten auch wir uns, aktiv Präventionsmaßnahmen durchzuführen und im Falle eines Verdachts auf Kindeswohlgefährdung verantwortungsvoll und kompetent zu handeln.

Unsere Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen :

  • Öffentliche Positionierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
  • Maßnahmen der Personalentwicklung (z. B. jährliche Fortbildung aller haupt- und ehrenamtlicher Mitarbeiter*innen zu Themen des Kinderschutzes)
  • Verantwortungsvolle Auswahl und (Neu-) Anstellung von Mitarbeiter*innen (hauptamtlich, ehrenamtlich, freiberuflich) durch Vorlage eines Führungszeugnisses und/oder Vorlage einer Selbstverpflichtungserklärung 
  • Verbindliche Maßnahmen zur Information, Beteiligung sowie zum Beschwerdemanagement
  • Regelmäßige Risiko- bzw. Gefährdungsanalysen
  • Standardisierte Abläufe bei Verdachtsfällen sowie Dokumentation
  • Zusammenarbeit mit Fachstellen im Bereich des Kinderschutzes