Durch langjährige Erfahrungen auf dem Gebiet der Schul- und Klassenfahrten können wir uns in die Lage des Lehrers/Betreuers bzw. auch des Elternteiles versetzen. Das können Sie im KiEZ "Am Filzteich" erwarten:

Sicherheit

Berechtigterweise ist Lehrern das Thema Sicherheit bei einer Klassenfahrt sehr wichtig. Haben sie doch die Aufsichtspflicht für ihre Schüler rund um die Uhr. Deshalb wird im KiEZ "Am Filzteich"  großer Wert auf die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsstandards, wie Brandschutz und Hygiene, gelegt. Wir sind mit einem Zaun eingefriedet und haben ein Notfallkonzept, was hoffentlich nicht angewendet werden muss. Trotzdem können sich die Schüler in der weitläufigen KiEZ-Anlage frei bewegen, denn Fahrzeugverkehr gibt es bei uns in Wald- und Wassernähe kaum.
Die KiEZ- Qualitätsstandards bringen Ihnen als Elternteil Sicherheit beim „Loslassen“ und Ihrem Kind Sicherheit vor Ort und einen unbeschwerten Aufenthalt.

(Fast) alles unter einem Dach

Auf dem Gelände unseres KiEZ befinden sich sehr vielfältige Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen.
Es gibt erlebnispädagogische Anlagen für die Teamarbeit, Kletteranlagen, Spielplätze, Kunstrasensportplatz, Beachvolleyball und Volleyballplätze, ein Sport- und Spielezentrum mit zahlreichen thematischen Räumen für die Gruppenarbeit, Fitnessraum, Traumzimmer sowie die Bademöglichkeite im direkt angrenzenden Filzteich sowie nebenan liegenden Filzteich-Strandbad. Die vielen Freiflächen im KiEZ-Gelände können zusätzlich ganz individuell genutzt werden.

Entlastung bei Vorbereitung und Durchführung

Sicher können  wir LehrerInnen nicht die ganze Arbeit zur Vorbereitung und Durchführung einer Klassenfahrt abnehmen, trotzdem bringen wir mit unseren Angeboten ein Stück weit „Entlastung“, Unterstützung und zu dem Kostensicherheit.

LehrerInnen können aus vielfältigen , komplett und thematisch verbereiteten Angeboten wählen, die unterrichtsergänzend oder lehrplanbegleitend von unseren  KiEZ-Mitarbeiten für Bildung und Programm inhaltlich und methodisch vorbereitet wurden.
Wir können Lehrern bei Aufenthalten im KiEZ nicht die Aufsichtspflicht abnehmen, aber mit Unterstützung unseres Bildung-und-Programm-Bereiches ist (fast) immer etwas los im KiEZ. Langeweile ist ein Fremdwort.

Weiterhin bieten wir ihnen auf Wunsch die Organisation des Bustransfers von der Schule ins KiEZ und auch wieder zurück sehr gerne an, so dass sich Lehrer damit nicht auch noch befassen müssen.

Sehr gerne beraten  wir auch bei den vielen großen und kleinen Fragen, die in Vorbereitung einer Klassenfahrt zu bedenken sind. Das geht von unterstützenden Checklisten zum Kofferpacken, über Elterninformation bis zur Beratung bei notwendigen Sonderkostformen bei Diäten oder Allergien von Schülern. 

Ebenfalls haben wir für Sie viele Dokumente zum Download bereitgestellt, welche Sie zur Vorbereitung und Durchführung Ihrer Schulfahrt uneingeschränkt nutzen können

Die Reise-Ausfall-Pauschale (RAP)

Die Alternative zu Stornogebühren

Schülern und Lehrern, Eltern und Begleitern möchten wir einen unbeschwerten und erlebnisreichen Aufenthalt in unserem KiEZ ermöglichen. Auf Anregung von Lehrern und Eltern bieten wir die Möglichkeit zur Zahlung einer ReiseAusfallPauschale als Alternative zu den in den Reise- und Buchungsbedingungen aufgeführten Stornogebühren an. Dies gilt nur im Falle eines behördlichen Erlasses zur Absage der Fahrt. Sicherlich sind mit dieser Zahlung die uns entstehenden Kosten bei Nichtanreise einer Gruppe nicht annähernd gedeckt, aber wir möchten damit einen Beitrag leisten, Lehrer und Schulleiter zu ermutigen, auch weiterhin mit den ihnen anvertrauten Schülern Klassenfahrten in unser KiEZ zu unternehmen.

Die ReiseAusfallPauschale (RAP) ersetzt die im Pkt. 6 der Reise- und Buchungsbedingungen aufgeführten Stornogebühren im Falle eines behördlichen Erlasses, dass die geplante Schulfahrt nicht stattfinden darf. Alle anderen Rücktrittsgründe von der Reise sind davon nicht berührt.

Die RAP kann nur für die gesamte Klasse inkl. Begleitpersonen abgeschlossen werden und beträgt 2,00 € pro Person und Übernachtung. Mit dem Reisevertragsangebot erhalten Sie somit auch ein Angebot für die ReiseAusfallPauschale durch unser KiEZ. Der Betrag für die RAP muss mit Vertragsunterzeichnung auf unser KiEZ-Konto eingezahlt werden, damit der Schutz in Kraft tritt. Die Reiseausfallpauschale ist keine Anzahlung auf den Reisepreis, sondern wird zusätzlich erhoben. Sie gilt nicht bei einem Reiseabbruch oder nicht in Anspruch genommener Leistungen.

Bei Nichtabschluss dieser Reiseausfallpauschale behalten die Stornobedingungen unserer Reise- und Buchungsbedingungen des Reisevertrages weiterhin im vollem Umfang ihre Gültigkeit.

Gern stehen wir Ihnen  für eine weitere Beratung  per Telefon und Mail zur Verfügung bzw. unterbreiten Ihnen ein schriftliches Angebot.

Teilnehmerpreise und Freiplätze

Wichtig ist den Eltern auch ein guter Teilnehmerpreis. Hier wird aber nicht auf „möglichst billig“ geachtet, sondern schon auf ein solides Preis-Leistungsverhältnis mit entsprechender Qualität des Angebotes. Und das gilt für alle unsere KiEZ-Klassenfahrten: altersgerechte Angebote zu einem guten Preis.

Und nicht vergessen: Mit unserer KiEZ- Karte  bekommt jeder 10. Teilnehmer einen kompletten Freiplatz für Übernachtung, Vollpension und alle mit dem Vertrag gebuchten Programmleistungen!

Zuschüsse nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) für Klassenfahrten und Ferienfreizeiten

Das Bildungspaket unterstützt Kinder und Jugendliche, deren Eltern nach dem SGBII leistungsberechtigt sind (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Leistungen nach § 2 AsylbLG, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, und eröffnet ihnen so bessere Lebens- und Entwicklungschancen. Auch wer Leistungen nach § 3 AsylbLG bekommt, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben.

Kinder von Eltern, die o.g. Hilfen beziehen, haben dabei auch einen Unterstützungsanspruch u.a. bei

  • Klassenfahrten (Leistungsbereich: Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten)  sowie
  • Teilnahme an Ferienfreizeiten (Leistungsbereich: Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben).

Zuständig für die Beantragung und Ausreichung der finanziellen Unterstützungsleistungen sind hier die Landkreise und kreisfreien Städte.

Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständigen Landkreise und Stadtverwaltungen bzw. Jobcenter. Für die zuständigen Ämter im Freistaat Sachsen haben wir nachfolgend eine Linkübersicht erarbeitet, die Ihnen sicher weiter hilft (ohne Gewähr).